top of page
Entlastungsleistungen
entlastungs
Leistung
Laut Gesetz §45b SGB XI wird der berechtigte Personenkreis wie folgt definiert:
"Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualifizierte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörige", ..... "sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags."
Der Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sind und muss nicht gesondert beantragt werden.
bottom of page